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Cookie-Richtlinie

Welche technischen Kategorien eingesetzt werden können und wie Einwilligungen verwaltet werden.

Zuletzt aktualisiert: 24.09.2026

1. Zweck dieser Cookie-Richtlinie

Diese Richtlinie erläutert, welche Arten von Cookies und ähnlichen Technologien auf diesem Angebot eingesetzt werden können, welchem Zweck sie dienen und wie Einwilligungen verwaltet werden. Cookies sind kleine Informationseinheiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Dienste auf einem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden können.

Für technisch notwendige Funktionen kann eine Speicherung oder ein Zugriff ohne Einwilligung zulässig sein, wenn dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen. Für optionale Zwecke ist grundsätzlich eine vorherige Einwilligung erforderlich.

2. Technisch notwendige Technologien

Technisch notwendige Technologien unterstützen Funktionen, ohne die die Website oder ausdrücklich gewünschte Bedienfunktionen nicht zuverlässig bereitgestellt werden können. Dazu können beispielsweise Sicherheitsfunktionen, die Aufrechterhaltung einer Sitzung oder die Speicherung einer getroffenen Datenschutzauswahl gehören.

Die Speicherdauer richtet sich nach dem jeweiligen technischen Zweck. Solche Informationen werden nicht für werbliche Profilbildung verwendet. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, kann die Rechtsgrundlage insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sein; der Zugriff auf das Endgerät richtet sich nach den einschlägigen Anforderungen des TDDDG.

3. Analyse-Technologien

Analyse-Technologien können dazu dienen, die Nutzung eines digitalen Angebots statistisch auszuwerten und technische oder inhaltliche Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen. Sie werden nur eingesetzt, wenn sie im Einwilligungsdialog angeboten und vom Nutzer ausdrücklich akzeptiert wurden.

Je nach eingesetztem Dienst können dabei Informationen über Seitenaufrufe, technische Geräte- und Browsermerkmale oder Interaktionen verarbeitet werden. Die konkrete Speicherdauer richtet sich nach dem jeweils eingesetzten Dienst und wird bei dessen Einsatz transparent gemacht.

4. Marketing-Technologien

Marketing-Technologien können verwendet werden, um die Wirksamkeit von Werbemaßnahmen zu messen oder Inhalte und Anzeigen nutzungsbezogen auszusteuern. Solche Technologien werden nicht ohne vorherige Einwilligung aktiviert.

Werden externe Marketingdienste eingesetzt, können deren Anbieter im Rahmen ihrer eigenen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten Empfänger bestimmter Nutzungsdaten sein. Art, Umfang und Speicherdauer werden im Zusammenhang mit der konkreten Einwilligung angegeben.

5. Einwilligung und Widerruf

Beim ersten Besuch können Sie zwischen notwendigen Funktionen und optionalen Kategorien wählen. Eine erteilte Einwilligung ist freiwillig und kann mit Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die bis zum Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgt ist.

Wenn optionale Technologien nicht akzeptiert werden, bleibt die Nutzung der redaktionellen Inhalte und der grundlegenden Funktionen grundsätzlich möglich, soweit keine technisch zwingenden Gründe entgegenstehen.

6. Rechtsgrundlagen

Für nicht notwendige Zugriffe auf Informationen im Endgerät ist eine Einwilligung nach den einschlägigen Vorschriften des TDDDG erforderlich. Die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt bei einwilligungsabhängigen Technologien grundsätzlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Technisch notwendige Verarbeitungen können auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden, soweit das berechtigte Interesse in der sicheren und funktionsfähigen Bereitstellung des Angebots liegt und keine überwiegenden Interessen der betroffenen Person entgegenstehen.

7. Drittanbieter und Aktualisierung

Werden zukünftig externe Analyse- oder Marketingdienste eingebunden, erfolgt dies nur unter Beachtung der erforderlichen Einwilligungs- und Informationspflichten. Soweit dabei Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, werden die hierfür vorgesehenen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen berücksichtigt.

Diese Cookie-Richtlinie wird angepasst, wenn sich eingesetzte Technologien, Zwecke oder rechtliche Anforderungen ändern. Maßgeblich ist die jeweils veröffentlichte Fassung mit dem oben angegebenen Aktualisierungsdatum.

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Die fachliche Einschätzung eines alten Gegenstands richtet sich nach den im Einzelfall verfügbaren und überprüfbaren Merkmalen. Alter oder Fundort allein erlauben keine Aussage über Seltenheit oder wirtschaftlichen Wert. Je nach Zustand und Art des Objekts kann eine vertiefte Prüfung erforderlich sein. Eine Anfrage begründet keine Garantie für eine bestimmte Einordnung oder Bewertung.

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